Lageplan zum Baugesuch

Der amtliche Lageplan zum Baugesuch

Der Amtliche Lageplan zum Baugesuch bildet einen Teil der notwendigen Bauvorlagen gem. § 3 der geltenden Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit einem Antrag auf Baugenehmigung. Der Amtliche Lageplan wird von den Bauaufsichtsämtern grundsätzlich gefordert.

Auf der Grundlage des Amtlichen Lageplanes zum Baugesuch wird der Objektbezogene Lageplan entwickelt. Dieser enthält zusätzlich zum Inhalt des Amtlichen Lageplanes die Projekteintragung (Lage der geplanten baulichen Anlagen) sowie den Nachweis über die Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 BbgBauO) und den Nutzungsflächennachweis (GRZ, GFZ).

Der Inhalt des Amtlichen Lageplanes zum Baugesuch ist im § 7 der Bauvorlagenvorordnung festgelegt und wird mit dem Dienstsiegel des ÖbVI beurkundet.

Beispiel eines Amtlichen Lageplanes mit Projekteintragung ist hier enthalten:

Muster herunterladen

Kosten von amtlichen Lageplänen

Die Kosten für einen Amtlichen Lageplan zum Baugesuch richten sich nach der Größe des Baugrundstücks sowie der Qualität des Katasternachweises und sind in den Tarifstellen 5.1.1-5.1.4 der geltenden Vermessungs- und Gebührenordnung des Landes Brandenburg festgeschrieben.

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