Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Alt Nowawes 87, 14482 Potsdam, Deutschland
Tel.: 0331748 89 0 Fax: 0331 / 748 89 10 E-Mail: malon-cuda@t-online.de
Willkommen in unserem Vermessungsbüro. Hiermit nutzen wir die Gelegenheit, Ihnen auf nachfolgenden Seiten unser Leistungsspektrum und unser Büro näher vorzustellen. Eventuelle Fragen beantworten wir gerne. Rufen Sie uns direkt an.
Sie sind Bauherr und suchen einen Vermessungsingenieur im Land Brandenburg?
Sie sind Grundstückseigentümer, Projektentwickler, Architekt oder Bauherr und suchen ein qualifiziertes, kompetentes und unabhängiges Vermessungsbüro, dann sind wir der richtige Partner für Sie.
Wir liefern die Planungsgrundlagen für große und kleine Siedlungsvorhaben und begleiten die Bauherren bei der Realisierung von individuellen Bauvorhaben von der Projektidee bis zu deren Bauausführung. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Bestandteil der Katasterverwaltung im Land Brandenburg und führen hoheitliche Vermessungsleistungen durch.
Wir beraten Sie bei Ihrer Entscheidung über die Teilung bei Grundstücksveräußerung und führen die notwendige Grundstücksteilung durch. Mit der Grundstücksteilung verbundene Anträge auf Baulasten werden von uns zur Eintragung vorbereitet und die Baulastenerklärungen beurkundet. Die Vermessungsschriften werden beim zuständigen Kataster- und Vermessungsamt, zwecks Übernahme und Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht. Sie erhalten die Fortführungsmitteilung als Ergebnis der Grundstückszerlegung.
Für die Bauherren liefern wir den notwendigen amtlichen Lageplan zum Bauantrag (§ 7 Abs. 3 BbgBauVorlV) mit Projekteintragung und führen die Baunutzungsberechnungen, wie Grundflächenzahl (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ), durch. Wir beraten Sie bezüglich der geltenden Regelungen zur Ermittlung der Abstandsflächen, führen diese rechtssicher durch und weisen sie mit Projekteintragung im objektbezogenen Lageplan (§7 Abs. 5 BbgBauVorlV) na
Wir übertragen die Geometrie des geplanten Baukörpers mittels einer Grobabsteckung für die Durchführung der Erdbauarbeiten und Feinabsteckung für die Durchführung der Hochbauarbeiten in die Örtlichkeit und weisen die Ausführung in einem Absteckungsriß nach. Nach Baubeginn und vor Fertigstellung der baulichen Anlage wird die notwendige Überprüfung der Ausführung mit Ausstellen der Lage- und Höhenbescheinigung, gem. § 72 Abs. 9 BbgBauO, sowie deren Schlußeinmessung für die Fortführung des Liegenschaftskatasters (§ 23 Abs. 2 BbgVermG) durchgeführt.
Für den Nachweis über das Setzungsverhalten von Bauwerken führen wir Beweissicherung mittels Feinnivellement durch.
Andreas Malon & Albert Cuda
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